Was muss in einem Impressum
in Österreich stehen?
Vorab muss festgehalten werden, dass in Österreich nahezu jede Website verpflichtend ein Impressum beinhalten muss.
Denn die allgemeinen Informationspflichten des ECG sind auf alle „kommerziellen Websites“ anzuwenden, damit auf alle unternehmerisch betriebenen Websites, völlig unabhängig davon, ob dort Waren vertrieben werden oder ob bloß das eigene Unternehmen dargestellt wird. Auch die Rechtsform spielt dabei keine Rolle. Einzige Ausnahme sind Websites, die rein für den Privatgebrauch erstellt werden (beispielsweise eine gemeinsame Familien-Website).
Was muss ein Impressum enthalten?
- Vollständiger Firmenname
- Postanschrift der tatsächlichen Niederlassung für die behördliche und gerichtliche Zustellung
- Kontaktdaten wie E-Mail, Telefonnummer, Fax, Webadresse
- Mitgliedschaften bei der Wirtschaftskammer (mit Link zum WKO-Eintrag)
- Aufsichtsbehörde (Gewerbebehörde oder zuständiges Gericht)
- Hinweis auf anwendbare gewerbe- oder berufsrechtliche Vorschriften (empfohlene Angabe für gewerbliche Tätigkeiten: idR die GewO)
- Zugang zu anwendbaren Gewerbe- oder berufsrechtlichen Vorschriften (z. B. Link auf www.ris.bka.gv.at).
- Verweis auf Datenschutz & Cookies
- Haftung
- Urheberrecht
Sofern vorhanden:
- spezielle Berufsbezeichnung
- UID-Nummer
- Firmenbuchnummer
- Kontodaten
- Bei Vereinen: Vorstand und Vereinszweck
- Bei Stiftungen: Stifter und Begünstigte
- Geschäftsführer
- Ersteller der Website (bei Agenturen)
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